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Endlich die eigene Chefin – was sollte ich vor meiner Gründung berücksichtigen?

Gründen mit dem GründerMütter Netzwerk: Im ersten Teil unserer Serie erklären dir, was du vor der Gründung deines Business festlegen und berücksichtigen solltest.

Wenn du dich selbständig machst, hast du viele Fragen. Denn sobald du dich für eine Geschäftsidee entschieden hast und endlich loslegen willst, musst du dich um alle gesetzlichen Vorgaben kümmern – zum Beispiel um den Gewerbeschein für dein Business, wenn du denn überhaupt ein Gewerbe anmelden musst. Es gibt auch viele Berufe, bei denen das gar nicht der Fall ist.

5 Fragen, die du dir als Gründerin stellen solltest

Unsere Blogmagazin-Serie “Gründen mit den GründerMüttern” hilft dir beim Erstellen einer Checkliste all der Dinge, um die du dich auf jeden Fall in der Existenzgründungsphase kümmern musst. 

  1. Welche Rechtsform ist für dich die richtige? 
  2. Wie meldest du dich beim Finanzamt an?
  3. Wie beantragst du einen Gewerbeschein?
  4. Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung?
  5. Brauchst du einen Businessplan? 

1. Welche Rechtsform ist für dich die richtige?

Die Rechtsform bildet den Rahmen für dein Unternehmen

Du solltest dich bereits vor deinem Start über die mit der Rechtsform einhergehenden Pflichten wie Buchführungspflichten die Art des Jahresabschlusses sowie steuerliche Pflichten und sonstige Vorgaben informieren. Deine Rechtsform definiert die Geschäftsführungsbefugnis und deine Haftung.

Hier von Anfang an einen Fehler zu begehen, kann sehr teuer werden – es können Strafen und Nachzahlungen anfallen, die schlimmstenfalls sogar Abrechnungen mit deiner Kundschaft betreffen. Wichtig: Während du dir zwar viele allgemeine Infos ergooglen kannst, solltest du im Zweifelsfall immer steuerliche Gründungsberatung in Anspruch nehmen!

Von Anfang an auf der sicheren Seite dank Expertenberatung

Die unterschiedlichen Rechtsformen haben Vor- und Nachteile in steuerlicher Hinsicht und können unterschiedliche Pflichten mit sich bringen. Ohne eine Rechtsform kannst du gar nicht starten, denn sobald du mit deinem Business loslegst, bist du automatisch Einzelunternehmerin und hast damit eine Rechtsform verpasst bekommen. Nur ist es dann auch die mit den meisten Vorteilen für dich? Das solltest du prüfen. 

Auch die Höhe des vorhandenen Kapitals macht keinen Unterschied. Sobald du gründest, bist du Unternehmerin. Auch mit 0 Cent in der Kasse und nur durch Begeisterung getragen. Wenig Gründungskapital ist aber noch ein Grund mehr, sich hinsichtlich der geeigneten Rechtsform beraten zu lassen. 

Freiberuflich oder gewerblich selbstständig

Wenn du dich als Unternehmerin selbständig machst, stellt sich zunächst die erste Frage, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist. Freiberufler unterliegen anderen steuerlichen Regelungen, die meisten Kreativen unter den freien Berufen müssen sich dann auch noch in der Künstlersozialkasse (KSK) versichern.

Sofern du hauptberuflich als Magierin, Synchronsprecherin oder Unternehmensberaterin tätig sein willst, ist das auf jeden Fall ein freier Beruf, siehe die Liste aller freiberuflichen Tätigkeiten. Aber darfst du damit auch in die KSK? Das steht auf einem anderen Informationsblatt.

Der größte Unterschied zur gewerblichen Tätigkeit in der Gründungsphase: Freiberufler brauchen keinen Gewerbeschein. Alle anderen Unternehmerinnen müssen ein Gewerbe anmelden. Wie dann die steuerlichen Einzelfälle aussehen und an welche Regeln du dich halten musst, kommt auf die Rechtsform an, die du wählst. Zur Wahl stehen:

  • Einzelunternehmerin
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG (haftungsbeschränkt))
  • GmbH & Co. KG
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG aA)
  • Eingetragene Genossenschaft (eG)

Zum besseren Verständnis der einzelnen Rechtsformen empfehlen wir dir den ausführlichen Artikel Welche Rechtsformen gibt es in Deutschland von Fabian Trummer.

Um als Einzelunternehmerin loszulegen, brauchst du weder Startkapital noch einen Vertrag. Du solltest aber einen Businessplan haben und dich noch in der Gründungsphase beraten lassen, ob „Einzelunternehmerin“ auch wirklich die beste Rechtsform für dich ist. Das kann man nämlich pauschal nicht sagen.

2. Wie meldest du dich beim Finanzamt an?

Wenn du freiberuflich tätig sein möchtest, musst du dich spätestens vier Wochen nach Aufnahme dieser Tätigkeit (auch wenn du sie zunächst nebenberuflich ausüben willst) beim Finanzamt angemeldet haben. In einigen Bundesländern geht dies einfach mit einem formlosen Schreiben, in vielen andere wie NRW musst Du inzwischen bei Deiner Unternehmensgründung auf Grund des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) vom 22.11.2019 den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zwingend elektronisch über das ElsterOnline-Portal übermitteln. Im Zweifelsfall frag dein Finanzamt vor Ort vorher einfach telefonisch, falls du diese Info nicht auf der Website des Amtes gefunden hast.

Ein Gewerbe wie beispielsweise einen Handelsbetrieb, ein Handwerks- oder Industrieunternehmen musst du nicht beim Finanzamt, sondern beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Stadt anmelden. Je nachdem, welchen Beruf du ausüben willst, musst du dabei noch entsprechende Qualifikationsnachweise und Zertifikate/Anmeldungen vorlegen oder es reicht der Personalausweis.

Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, werden bei Handwerkerinnen die Handwerkskammer und ansonsten die Berufsgenossenschaft, die IHK und Handelskammer und auch das Finanzamt automatisch informiert, ohne dass du weitere Schritte dafür unternehmen musst: Die melden sich dann zügig bei dir.

Im Anschluss erhältst du vom Finanzamt deine Steuernummer und einen auszufüllenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin werden Informationen zu deiner Person und Tätigkeit abgefragt und man wird wissen wollen, wie viel du verdienen willst. Hier solltest du vorsichtig und konservativ schätzen, zum Beispiel anhand deines Businessplans.

Einmal angemeldet, solltest du dich nach Berufsgenossenschaften und Branchenverbänden umschauen. Es kann sehr hilfreich sein, deren Service von Anfang an nutzen zu können.

3. Gewerbe gründen: Wie beantragst du deinen Gewerbeschein?

Je nach Stadt oder Region kannst du deinen Gewerbeschein online beantragen oder musst zum Rathaus, Ordnungsamt oder Bürgerbüro dafür. Diese Information lässt sich einfach finden, denn nie haben so viele Menschen gegründet wie jetzt und die Websites der Einrichtungen sind entsprechend mit Informationen und Downloads oder Online-Formularen ausgestattet.

Bei einer Gewerbeanmeldung musst du angeben:   

  • Die Rechtsform deines Betriebs
  • Alle anderen wesentlichen Angaben zum Betrieb
  • Die Anschrift oder Anschriften deiner Räume/deine
  • Die zwecks Einkünften geplanten Tätigkeiten
  • Angaben zur Inhaberin
  • Nachweise deiner Identität, wie dein Ausweis.

Die Gebühr für einen Gewerbeschein kann zwischen 15 und 65 Euro betragen. Wenn du zusätzliche Auflagen erfüllen musst wie beispielsweise bei der Eröffnung eines Restaurants, dann fallen für diese Bescheinigungen und Nachweise eventuell noch weitere Kosten an.

Das ist der Fall bei allen erlaubnispflichtigen Gewerben.  Erlaubnispflichtige Gewerbe sind beispielsweise das Gaststättengewerbe, Maklerinnen, Baubetreuende, Handwerker:innen, alle im Reisegewerbe und Taxiunternehmen. Welche Erlaubnis jeweils in deiner Stadt notwendig ist, um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe zu führen, das erfährst du bei der IHK deiner Stadt.

Diese Dokumente sind für deine Gewerbeanmeldung erforderlich:

  • Dein Personalausweis
  • Für eingetragene Gesellschaften und Kaufleute der Handelsregisterauszug
  • Ggf die Zustimmungserklärung der Gesellschafter
  • Ein Beiblatt für Vertretungsberechtigte
  • Je nach Branche weitere Dokumente, z. B. Informationen zur Berufsqualifikation, Meisterbrief,
  • Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, ggf. Gewerbeerlaubnis

Sollte sich übrigens herausstellen, dass du über viele Jahre hinweg keinen Gewinn machst, kann dir der Gewerbeschein wieder aberkannt werden und deine Tätigkeit als Hobby eingestuft werden. Ein Grund mehr, gute Umsätze zu machen!

4. Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung?

Eine steuerliche Besonderheit, mit der du dich in dieser frühen Phase der Existenzgründung ebenfalls unbedingt beschäftigen musst, ist die Entscheidung für oder gegen die so genannte Kleinunternehmerregelung.

Bitte nicht verwechseln: Diese Regelung hat nichts mit einem „Kleingewerbe“ zu tun, das ist einfach nur eine Gewerbe-Ausübung, die unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen bleibt. Bei der Kleinunternehmerregelung geht es um die Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer steht auf Rechnungen, aber sie gehört immer dem Finanzamt. Wenn du Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellst, musst du danach eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und dem Finanzamt die Umsatzsteuer zurückgeben. Bei der Kleinunternehmerregelung musst du das nicht. Du nimmst keine Umsatzsteuer ein, und musst sie daher nicht wieder hergeben.

Jetzt fragst du dich vielleicht, warum machen das dann nicht alle ohne? Ganz einfach: Es gibt eine Einkommens-Obergrenze, wenn du darüber kommst, gilt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr.

Aber Umsatzsteuer einzubehalten und wieder ans Finanzamt abzuführen hat nicht nur Nachteile. Du musst die Umsatzsteuervoranmeldung machen, das stimmt. Aber du kannst die Umsatzsteuer deiner geschäftlichen Anschaffungen wieder abziehen und behalten. Du kaufst beispielsweise einen Drucker für 100 Euro, für den du brutto 119 Euro zahlst wegen der 19% Umsatzsteuer, die aktuell gelten. Du schreibst einem Kunden eine Rechnung über 1000 Euro für zum Beispiel einen Text (da sind es dann 7% Umsatzsteuer) und der Kunde zahlt die 1070 Euro an dich.

Du hast also 70 Euro Umsatzsteuer eingezogen, die dem Finanzamt gehören. Du darfst aber die 19 Euro von dem Drucker abziehen und behalten. Wenn du viele Dinge kaufen musst, lohnt sich die Kleinunternehmerregelung also nicht für dich.

Außerdem, und auch das sollte dir klar sein: Wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, musst du auf jede Rechnung schreiben, warum dort keine Umsatzsteuer steht und jeder Kunde, jede Kundin weiß, dass du nicht mehr als bis zur mageren Obergrenze verdienst. Das ist nicht immer günstig.

5. Brauchst du einen Businessplan? 

Sobald du eine Finanzierung, Fördergelder, Zuschüsse oder einen Kredit beantragen möchtest, brauchst du einen Businessplan. Aber auch wenn du zunächst nur nebenberuflich gründen willst oder als Freelancerin mit einem übersichtlichen Service-Angebot startest, hat es für dich ausnahmslos Vorteile, wenn du dir einen Businessplan erstellst und diesen dann auch regelmäßig überarbeitest, um deine eigene Entwicklung zu stützen.

Mit einem Businessplan überzeugst du Geschäftspartner, Sponsoren und Finanzinstitute, aber du erschaffst dir auch einen roten Faden für deine Vorhaben. Du arbeitest mit Plan und unseren Tipps eine solide Gründungsstrategie aus und legst dich verbindlich auf deine ersten Unternehmensziele fest.

Dank der Wettbewerbsanalyse in einem Businessplan und der im Prozess enthaltenen Marktforschung entwickelst du auf Grundlage von Daten und Fakten ein solides Geschäftsmodell, das Hand und Fuß hat.

Mit diesem Durchblick und entsprechenden Zielen ist es außerdem einfacher, deine Liquidität im Griff zu halten. Für Businesspläne findest du online zahlreiche Vorlagen und Online-Tools für das komfortable Erstellen. Sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte, schau dir also bitte immer mehrere und viele Beispiele an.


Diese fünf und noch ganz viele andere Themen werden dich in der Gründungsphase beschäftigen – sieh’ dir unbedingt alle Teile unserer Serie rund ums Gründen mit den GründerMüttern an:

Teil 1: Endlich die eigene Chefin – was sollte ich vor meiner Gründung berücksichtigen?

Teil 2: Endlich die eigene Chefin – wie geht das mit den Steuern als Selbständige?

Teil 3: Endlich die eigene Chefin – wie werde ich mit meinem Business sichtbar und auffindbar?

Teil 4: Endlich die eigene Chefin – wie kann ich Kunden gewinnen?

Teil 5: Endlich die eigene Chefin – wie kann ich mit meinem Business wachsen?

Gründen mit Leichtigkeit dank unserer GründerMütter Community

Die richtige Steuerberaterin finden oder einfach hören, wo die anderen ihre Gründungsberatung absolviert haben?  Deine Gründungsphase ist spannend, herausfordernd und voller Fragen. Doch du bist damit nicht alleine! Komm zu uns in die GründerMütter-Gruppen auf Facebook und LinkedIn, wo du dich deinen Herausforderungen gemeinsam mit anderen Frauen unserer Community stellen kannst. 

Gemeinsam mit anderen am Businessplan arbeiten, alle Fragen rund um die Kleinunternehmerregelung besprechen und von den Erfahrungen der anderen lernen: GründerMütter ist eine offene und hilfsbereite Community für alle selbständigen Frauen. Die Teilnahme an den GründerMütter Gruppen ist kostenlos.

Wir freuen uns auf dich!
Deine GründerMütter

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