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Liebhaberei – Diese Erfahrungen & Tipps helfen dir

Das Ende eines Geschäftsjahres steht an und damit auch die Jahresabschlüsse. Eine gute Gelegenheit, um zu prüfen, ob du noch auf Kurs bist. Aber was ist, wenn die Ausgaben über einen längeren Zeitraum die Einnahmen überstiegen haben? Dann könnte der Fragebogen zur Liebhaberei vom Finanzamt ins Haus flattern.

Keine Sorge, damit bist du nicht alleine! Einige Gründerinnen aus unserem Netzwerk GründerMütter haben das ebenfalls erlebt und teilen ihre Erfahrungen mit dir. Im ersten Moment hinterlässt diese Nachricht verständlicherweise kein gutes Gefühl. Dennoch kann das Ganze etwas Gutes haben, dazu später mehr.

Was bedeutet Liebhaberei?

Fangen wir von vorne an: Liebhaberei bezeichnet eine selbstständige Tätigkeit, die keine “Gewinnerzielungsabsicht” verfolgt. Sprich: Das Finanzamt glaubt, du möchtest Ausgaben deines Hobbys steuerlich geltend machen, ohne die Absicht zu haben, von dieser Tätigkeit leben zu können. Meistens trifft das Phänomen auf kreative und wissenschaftliche Bereiche zu. So verdienen einige Menschen ihren Lebensunterhalt mit einer Festanstellung, die auch die Verluste der Selbstständigkeit ausgleicht. 

In folgenden Situationen kann es passieren, dass das Finanzamt deine Tätigkeit als Liebhaberei einstuft:

  • Der Lebensunterhalt wird mit anderen Einkünften als der selbstständigen Tätigkeit finanziert und Verluste der “Liebhaberei” ausgeglichen. 
  • Über einen längeren Zeitraum werden Verluste verzeichnet und nichts unternommen, um die Lage zu verändern.
  • Der/die Ehepartner*in weist deutlich höhere Erlöse aus seiner/ihrer Tätigkeit auf. 

Wichtig: Werden in der Gründungsphase Verluste geschrieben, wird das vom Finanzamt akzeptiert. Es ist völlig normal, dass Selbstständige zu Beginn oft mehr Geld ausgeben, als sie einnehmen. Wie lange konstante Verluste geduldet werden, liegt im Ermessen des Finanzamtes und ist zum Teil auch von der Branche abhängig.

Post vom Finanzamt wegen Liebhaberei – Persönliche Erfahrungen 

Keine Sorge, du bist mit der Situation nicht alleine. Es kann passieren, dass du in die Situation gelangst und das ist okay. Vielleicht fühlst du dich, als hättest du etwas angestellt, zweifelst an dir oder wirst wütend? Lasse die Gefühle zu und werte das Schreiben nicht als Angriff gegen dich. Mache es wie GründerMutter Melanie nach dem Motto “Jetzt erst recht!”. Ihr wurde das Schreiben aufgrund langfristiger Investitionen gesendet. Ihre Ziele, welche Art von Unternehmen sie schaffen möchte und wofür sie und ihr Business stehen sollen, erweiterten sich durch das Schreiben stark.

Auch GründerMutter Sandra hat ein Schreiben zur Liebhaberei erhalten und steckt deshalb nicht den Kopf in den Sand. Sie überlege in Zukunft noch mehr, ob eine Weiterbildung, neue Fotos, etc. wirklich notwendig sind. Aber erstmal heiße es für sie wieder Spaß an ihrer Arbeit zu finden und sich nicht unterkriegen zu lassen. GründerMutter Helga rät, sich die Businessfragen aus dem Schreiben sowieso laufend zu stellen. Sie selbst mache das seitdem noch konsequenter. Helga hat das Schreiben dazu genutzt, mit noch mehr Ernsthaftigkeit an ihrem Business zu arbeiten. 

Das kannst du jetzt tun

Das Schreiben vom Finanzamt zur Liebhaberei kann eine gute Möglichkeit sein, zu reflektieren, wo du gerade steht und wohin du möchtest. Um es mit GründerMutter Helgas Worten zu sagen: “Versuch‘ es nicht als Angriff zu sehen, sondern als Anlass für deinen persönlichen Businesscheck. Und es ist ganz ok, etwas aus Liebhaberei zu betreiben. Das kann auch eine wichtige Erkenntnis sein. Nur dann eben ohne Steuervorteile.”

Kommst du zu dem Schluss, dass du dein Business weiterführen möchtest? Dann liegt es in deiner Verantwortung, dem Finanzamt jetzt zu beweisen, dass du eine Gewinnabsicht verfolgst und einen sogenannten “Totalgewinn” anstrebst. Dafür kannst du zum Beispiel einen Businessplan mit voraussichtlichen Kosten und angepeilten Einnahmen gegenüberstellen. Hierbei sollte sich eine eindeutige, positive Tendenz der Gewinne zeigen können.

Auch wenn du die Gründe für den Verlust nennen kannst, wird das Finanzamt neu prüfen. Dazu zählen beispielsweise unerwartete Kosten oder niedrige Einnahmen trotz nachvollziehbarem Einsatz. Lege ein Konzept vor, das zeigt, wie du Schwachstellen vorbeugen und ausgleichen möchtest. Sobald du Gewinn erzielst, hast du deine Gewinnerzielungsabsicht bewiesen. 

Übrigens: Aus einem steuerpflichtigen Unternehmen kann ebenso eine Liebhaberei entstehen, wie aus Liebhaberei ein gewinnorientiertes Unternehmen. Wenn über einen längeren Zeitraum ein Verlust gemacht wird, ohne dagegen etwas zu unternehmen, wird das als Liebhaberei gewertet. Es handelt sich in beiden Fällen um einen sogenannten Strukturwandel. 

Und was ist mit den Steuern bei Liebhaberei? 

Hier gilt es ein paar konkrete Dinge zu beachten. Wichtig ist, dass du die Umsatzsteuerregelung beachtest. Denn obwohl Liebhaberei keine steuerliche Bedeutung hat, du also weder Steuern zahlst, noch deine Steuern aus der Tätigkeit in deiner Steuererklärung angeben kannst, gibt es eine Regelung für die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer muss dann bezahlt werden, wenn im Vorjahr mehr als 22.000 Euro Gewinn erzielt wurde und der Gewinn im laufenden Jahr 50.000 Euro vermutlich übersteigen wird.

Im Rahmen der Liebhaberei erzielst du zwar keinen Gewinn, jedoch hat das Finanzgericht Münster 2021 beschlossen, dass der Betrieb auch bei Liebhaberei Umsatzsteuer bezahlen muss, sobald es die Kleinunternehmergrenze überschreitet. Lagen die Einnahmen zum Beispiel bei 25.000 Euro und die Ausgaben bei 26.000 Euro, muss dennoch Umsatzsteuer bezahlt werden, weil die Kleinunternehmergrenze überschritten wurde. Das solltest du im Kopf behalten!

Letzte Worte unserer GründerMütter an dich

Du siehst, einen Brief wegen Liebhaberei vom Finanzamt zu erhalten, ist zwar im ersten Moment kein schönes Gefühl, aber auch kein Grund an dir zu zweifeln oder dich zu ärgern. GründerMutter Sandra ermutigt: “Es geht nicht um dich persönlich. Das sind Vorgaben, die das Finanzamt bekommen hat und die machen auch ‘nur’ ihren Job. Mach weiter! Gib deine Zahlen an und glaube an dich.”.

Du erinnerst dich an Melanie, die einen Brief aufgrund ihrer Investitionen erhalten hat? Sie möchte dir mit auf dem Weg geben, nicht aufzugeben und nicht leise zu bleiben: “Prüfe gegebenenfalls nochmal deine Zahlen und hinterfrage, ob dein Weg auch wirklich zum Ziel führt. Das ist situationsabhängig. Was mir hilft, ist ein Netzwerk aus vielen tollen Gründer*innen, die mit den gleichen oder ähnlichen Hürden kämpfen. Dieser Austausch und das gegenseitige Auffangen und Mut machen ist mit keinem Geld der Welt zu bezahlen.”

Du hast ein Brief vom Finanzamt wegen Liebhaberei bekommen? Damit bist du nicht alleine. Nutze die Situation als Chance für Reflexion und ziehe entsprechende Schlüsse. Egal für welchen Weg du dich entscheidest, es kann eine wertvolle Erkenntnis für dich sein. Wenn eine Liebhaberei für dich nicht infrage kommt, heißt es jetzt, die Gründe herauszufinden und entsprechend zu handeln. Lasse dich nicht entmutigen.


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Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Sandra Garvens

    Sehr schön geschrieben. Danke das Ihr das Thema hier thematisiert habt. Es ist wichtig zu wissen, das man nicht allein ist!